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Pestalozzi-Schule
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Grundschule |
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Elternbeirat
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Auf Schulklassenebene ist zu Beginn jedes Schuljahres eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und einen Stellvertreter (siehe unten). Der Klassenelternvertreter kann auch unterjährig Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen und hat die Aufgabe, diese zu leiten. Die gewählten Klassenelternvertreter und Stellvertreter bilden den Elternbeirat. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens eine Sitzung des Elternbeirates zu Schuljahresbeginn. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Elternbeiratsvorsitzenden und im Regelfall zwei weitere Vertreter für die Schulkonferenz. Der Elternbeiratsvorsitzende kann auch unterjährig Sitzungen des Elternbeirats einberufen und leitet diese. Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat (Wikipedia) Verweise Landeselternbeirat im Internet. §57 des Schulgesetzes beschreibt die Aufgaben des Elternbeirates.
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Vorsitz |
Stellvertretung |
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Frau Andrea Stäble Holunderweg 2 76297 Stutensee Tel. 07244 93481
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Frau Kerstin Niederbudde Schulstraße 1c 76297 Stutensee Tel. 07244 205436
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